Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nach LkSG

Nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bieten wir in einem öffentlich zugänglichem System einen vertraulichen Rahmen, um direkte Meldungen und mögliche Beschwerden an einen von uns beauftragten Ansprechpartner direkt einzureichen. Sowohl unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch externe Dritte können von dieser Möglichkeit jederzeit Gebrauch machen und ihre Anliegen übermitteln.

Verfahrensordnung des Unternehmens
zur Einhaltung des LkSG

Die Basis für die Abwicklung von Beschwerden zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist die Verfahrensordnung, die einen einheitlichen und dokumentierten Prozess für alle Beteiligten sicherstellt.

Meldeformular